Südtirol verweigert Transparenz und Pharmakovigilanz bei Long Covid und Post-Vac
Südtiroler Landesregierung verhindert einmal mehr Transparenz, Pharmakovigilanz und Datenerhebung für eine korrekte Anamnese und medizinische Therapie von Bürgern, die auf die Sicherheit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ vertraut haben. Tausenden sog. Long-Covid-Patienten, die zu einem überwiegenden Teil Post-Vac-Patienten sein dürften, wird auch weiterhin von der Südtiroler Landesregierung und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb keine adäquate Therapie angeboten. Das ist schändlich und entspricht der Verletzung gesetzlicher Vorgaben zu Pharmakovigilanz, Anamnese und medizinischer Therapie Wer gegen Transparenz und Pharmakovigilanz stimmt, hat etwas zu verbergen!
Südtiroler Landesregierung verhindert einmal mehr Transparenz, Pharmakovigilanz und Datenerhebung für eine korrekte Anamnese und medizinische Therapie von Bürgern, die auf die Sicherheit der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ vertraut haben.
Tausenden sog. Long-Covid-Patienten, die zu einem überwiegenden Teil Post-Vac-Patienten sein dürften, wird auch weiterhin von der Südtiroler Landesregierung und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb keine adäquate Therapie angeboten.
Das ist schändlich und entspricht der Verletzung gesetzlicher Vorgaben zu Pharmakovigilanz, Anamnese und medizinischer Therapie
Wer gegen Transparenz und Pharmakovigilanz stimmt, hat etwas zu verbergen!
Mit meinem Beschlussantrag Nr. 452/26 wollte ich der systematischen Unterlassung der Überprüfung des „Impfstatus“ gegen Covid-19 bei Patienten mit sogenanntem Long-Covid Einhalt gebieten.
Denn das was seit 2021 im Gesundheitssystem diesbezüglich im Regelfall abläuft, ist eine unhaltbare Situation, die sofort geändert werden muss!
Allein in Südtirol gibt es Tausende „Long-Covid“-Patienten (die genaue Anzahl konnte uns der Gesundheitslandesrat nicht nennen), von denen einige sehr schwer betroffen sind und nicht mehr arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und de facto keine angemessene Therapie erhalten.
Es ist skandalös, dass bei ME/CFS-Fällen, die nach Beginn der „Impfkampagne“ gegen Covid-19 aufgetreten sind, nicht systematisch überprüft wird, ob der Patient gegen Covid-19 „geimpft“ wurde. Denn es ist bekannt, dass die sogenannten Covid-19-„Impfstoffe“ Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Erschöpfungssyndrom (ME/CFS) verursachen.
Diese schwerwiegende Unterlassung (die auch eine strafrechtlich relevante Unterlassung der Arzneimittelüberwachung und Anamnese darstellt) hält nicht nur in Südtirol, sondern auch auf nationaler Ebene an!
Mit meinem Beschlussantrag, der heute zur Abstimmung kam, habe ich gefordert, dass
1) im Südtiroler Gesundheitssystem (Südtiroler Sanitätsbetrieb, Hausärzte, konventionierte Kliniken) der „Impfstatus“ gegen Covid-19 bei ME/CFS-Fällen, die nach 2020 aufgetreten sind, verpflichtend – auch nachträglich – ermittelt wird
2) im Südtiroler Gesundheitssystem die Anamnese (Historie) der sog. „Impfung“ gegen Covid-19 und der Infektionen bei ME/CFS-Patienten ermittelt wird, wobei folgende Daten zu erfassen sind: Ist nach der sogenannten „Impfung“ gegen Covid-19 eine Virusinfektion aufgetreten? Wenn ja, welche Virusinfektion(en) wurde(n) festgestellt und auf welche Weise? Wann wurden die sogenannten „Impfungen“ gegen Covid-19 verabreicht und wann traten die nachfolgenden Virusinfektionen auf?
3) im Südtiroler Gesundheitswesen bei Patienten mit ME/CFS (Erkrankung, die nach 2020 auftrat) zwingend die Bestimmung der IgG- und IgM-Antikörpertiter (Nachweis von humanen IgG- und IgM-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 im Serum oder Plasma) sowie eines Antikörpertiters gegen das Nukleokapsid (zum Nachweis einer früheren Covid-19-Infektion) durchgeführt wird.
4) im Südtiroler Gesundheitswesen bei Patienten mit ME/CFS (Erkrankung, die nach 2020 auftrat), ergänzend zur Antikörperbestimmung, der Cov-19-S1-HIS-Test (Prof. Dr. Brigitte König, Universität Magdeburg) oder ein anderer geeigneter Test durchgeführt wird, um das aktuelle Vorhandensein des toxischen „Impf“-Spike-Proteins festzustellen.
5) dringend eine retrospektive Studie zu den Krankheitsursachen bei Südtiroler ME/CFS-Patienten (bei denen die Erkrankung seit Beginn der sogenannten „Impfkampagne“ gegen Covid-19, d. h. seit Ende Dezember 2020, aufgetreten ist) auf der Grundlage der Daten zur „Impfung“ gegen Covid-19, die beim Südtiroler Sanitätsbetrieb verfügbar sind, sowie auf Grundlage der in den vorstehenden Punkten 1 bis 3 genannten Daten, die von/bei den behandelnden Ärzten des Südtiroler Sanitätsbetriebes, von/bei den Hausärzten und von/bei den konventionierten Kliniken anzufordern sind, durchgeführt wird. Zu diesem Zweck soll eine/ein Studienleiter/in beauftragt werden, der/die frei von Interessenkonflikten ist und über die erforderlichen Qualifikationen für die Ausarbeitung eines Studiendesigns sowie für dessen Überwachung verfügt, damit diese Studie eine transparente Rückverfolgbarkeit gewährleistet und dem sogenannten wissenschaftlichen Goldstandard entspricht.
Die Mitglieder der Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia und Lista Civica) haben gegen alle Punkte meines Beschlussantrages gestimmt.
Anna Scarafoni (FdI) hat nur dem ersten Punkt meines Beschlussantrages zugestimmt, der mit 17 zu 17 Stimmen leider nicht angenommen wurde.
Es ist schändlich, dass eine vom Gesetz geforderte Transparenz im Rahmen der Pharmakovigilanz und der Datenerhebung für eine korrekte Anamnese und Therapie, von den Mitgliedern der Südtiroler Landesregierung und den Mitgliedern der Regierungsparteien im Südtiroler Landtag, schamlos und zum Schaden der Patienten hintertrieben wird!
Weitere Schritte gegen diese auch strafrechtlich relevante Unterlassung werden notwendig.
Wer gegen Pharmakovigilanz und Transparenz der Daten für eine korrekte Anamnese und Therapie stimmt, hat etwas zu verbergen bzw. beteiligt sich an Vertuschung zu Lasten der Bürger! Dafür hat jede/r der Abgeordneten, die gegen den Beschlussantrag gestimmt hat, persönlich die Verantwortung übernommen.
Sämtliche oppositionellen Mitglieder des Südtiroler Landtages haben den wesentlichen Punkten meines Beschlussantrages zugestimmt, wofür ich Ihnen danken möchte.
Siehe die namentliche Abstimmung anbei.
Namentliches Abstimmungsergebnis
Ersetzungsantrag zum Beschlussantrag Nr. 452/26
RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
Fraktion VITA
